Stellungnahme von Mag. Blümel vom HILFSWERK ÖSTERREICH

Im Zusammenhang mit der Reportage HILFSWERK – falsche Einsatzplanung bricht Menschenwürde haben wir am 16. November 06 um 10:50 Uhr an die Pressestelle vom HILFSWERK ÖSTERREICH, den Pressesprecher Mag. Harald BLÜMEL, folgende schriftliche Anfrage gerichtet:

sehr geehrter herr mag. blümel!
sie haben uns zwar bereits zurückliegend darauf hingewiesen, daß ihre einrichtung föderal organisiert ist und die jeweils zuständige landesgeschäftsstelle der direkte ansprechpartner wäre, jedoch liegt uns ein sachverhalt vor, den wir aus gründen des zugesagten quellenschutzes gegenüber der betroffenen patientin, deren angehörigen sowie ihres personals nicht einer landesgeschäftsstelle zur stellungnahme vorlegen können. es soll mit dieser maßnahme nach möglichkeit unterbunden werden, daß seitens ihrer einrichtung eine identifizierung der beteiligten erfolgen kann.

zum sachverhalt:

seit über 18 monaten steht eine schlaganfallpatientin unter häuslicher betreuung durch ihre über 70jährige angehörige. zwecks vornahme der erweiterten pflegetechnischen betreuung wurde das HILFSWERK durch die angehörige beauftragt. zwei mal täglich kommt ihr mobiles pflegepersonal um tätigkeiten zu verrichten, die der angehörigen selbst nicht möglich sind vorzunehmen bzw. durchzuführen. die pflegemaßnahmen umfassen auch den täglichen wechsel der windel der patientin. die angehörige reklamierte nicht nur uns gegenüber, sondern auch gegenüber des personals vom HILFSWERK den umstand, daß zwischen dem wechsel der windel durchschnittlich 17 stunden und im maximalfall 19 stunden liegen. dies bedeutet, daß die bewegungsunfähige und stark spracheingeschränkte patientin täglich 17 stunden in ihrem exkrementen und urin liegen muß bis die windel gewechselt wird. die angehörige spricht von unerträglichen zuständen, die vor allem in den sommermonaten bei temperaturen von 30 grad celsius und mehr als unzumutbar bezeichnet werden.

in anbetracht des umstandes, daß die einsatzleitung ihrer einrichtung immer genaue kenntnisse über die pflegemaßnahmen zu jedem einzelnen patienten hat und somit unwiderlegbar in kenntnis ist, daß die patientin windeln trägt und diese gewechselt werden muß, stellt sich die frage wie es zu einer einteilung der zeitlichen spanne kommt, die 7 tage die woche durchgehend seit über 18 monaten 17 stunden umfaßt?

wir haben sowohl durch observation, den nachweis der einsatzstunden als durch die aussage der angehörigen und zusätzlich durch vorliegen von einsatzplänen über einen längeren zeitraum diesen sachverhalt als unwiderlegbar verifiziert und ersuchen sie um schriftliche stellungnahme.

Faksimile der Stellungnahme vom HILFSWERK Bundesgeschäftsstelle

Unmittelbar nach Absendung der Anfrage erhielten wir von Mag. BLÜMEL vom HILFSWERK ÖSTERREICH, der Bundesgeschäftsstelle, um 11:41 Uhr folgende Antwort:

Da Sie sich im Rechtsstreit mit dem NÖ Hilfswerk befinden, werde ich Ihnen gegenüber bis zum Ende des Verfahrens keine Stellungsnahme abgeben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen ausschließlich an das NÖ Hilfswerk.
Danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Blümel

Qualität von Mensch zu Mensch. Hilfswerk.
Mag. Harald Blümel
Medien & Kommunikation
Hilfswerk Bundesgeschäftsstelle

Hilfswerk-Recherchen in Wien

Anmerkung der Redaktion: Wo stand geschrieben, daß es sich um Niederösterreich handelt? Unsere Recherchen beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet von Österreich und zu dem gegenständlichen Fall führten wir auch Interviews im Oktober in Wien, bei der wir die rechts befindliche Aufnahme machten …

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(16-11-06)

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