Staatsanwalt zu Strafanzeigen von DER GLÖCKEL gegen HILFSWERK-Führungskräfte

Pressemitteilung

Seit Beginn September 2006 veröffentlicht das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL eine Exklusivserie über den Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), zu den Arbeitsbedingungen bei dem ÖVP-nahen HILFSWERK in Österreich. Innerhalb von nur 3 Monaten löste diese Serie, die eklatante Mißstände und Gesetzesverstöße beim HILFSWERK, betreffend das mobile Pflegepersonal, aufzeigt und dokumentiert, eine wahre Lawine von juristischen Verfahren aus. Diese jedoch gegensätzlich der legitimen Annahme, daß der Gesetzgeber, Behörden und die Politik aktiv wurde, sondern weil eine von den Reportagen betroffene Landesgeschäftsstelle vom HILFSWERK in Niederösterreich gegen die Veröffentlichungen mit Klagen vorging.

Insgesamt 8 Verfahren, wovon eines das Begehren auf GEGENDARSTELLUNG beinhaltete und 7 Klagen am Landesgericht Korneuburg. Bei jedem dieser Verfahren hat das NÖ HILFSWERK eine „Eidesstättige Erklärung“ des Leiters Personal und Infrastruktur, Mag. Wolfgang SCHABATA, dem Gericht als Beweismittel vorgelegt und zusätzlich bei einer Zeugeneinvernahme widerlegbare Angaben gemacht. SCHABATA, der laut gerichtlicher Einvernahme im Auftrag des Geschäftsführers Mag. Gunther HAMPEL mit den juristischen Schritten in Zusammenwirkungen mit der Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz unter Dr. Egon Engin-Deniz gegen den Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL beauftragt wurde, machte jedoch in allen beeideten Erklärungen Angaben, die nachweislich falsch waren.

Aus diesem Grunde hat GLÖCKEL bis dato 3 Strafanzeigen wegen § 288 StGB, Falscher Beweisaussage vor Gericht gegen SCHABATA und 2 Strafanzeigen wegen Anstiftung gegen GF HAMPEL eingebracht. Nur wenige Tage nachdem die Staatsanwaltschaft die letzte Anzeige übermittelt bekam, teilte der sachbearbeitende Staatsanwalt, Mag. Lambert SCHÖFMAN schriftlich die Zurücklegung oder Einstellung der/des Verfahren/s mit.

Aufgrund des abgefaßten Schreibens der Staatsanwaltschaft Korneuburg ergeben sich jetzt jedoch Hinweise auf eine unsachliche und oberflächliche Vorgangsweise der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft. Es kann aus der Mitteilung weder ersehen werden, welches des 5 Verfahren eingestellt wurde und ebenso ist es als äußerst bedenklich anzusehen, daß beispielsweise bei SCHABATA der Vermerk „unbekannte Anschrift“ angeführt ist, obwohl in einer der drei bis dato eingebrachten Anzeigen dessen Wohnanschrift bereits im Betreff ausgewiesen wurde.

Das Gericht hat in allen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Publizierungen von DER GLÖCKEL bestätigt, die darin enthaltenen Angaben als unwiderlegt angesehen und auch SCHABATAs beeidete Erklärungen dadurch widerlegt. Die Thematik um die Strafanzeigen bekam durch den Brief der Staatsanwaltschaft einen üblen Beigeschmack und aus diesem Grunde hat GLÖCKEL gestern mit dem Justizministerium Rücksprache gehalten wobei das Sekretariat der Bundesministerin für Justiz dem Journalisten empfahl, Frau Bundesminister Mag. Karin GASTINGER den Sachverhalt zu übermitteln um eine Überprüfung vornehmen zu können. Zum Artikel.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

http://www.dergloeckel.eu
presse(@)gloeckel.info

071412

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