Staatsanwalt zu SCHABATA und HAMPEL wegen § 288 StGB zur Causa HILFSWERK

Zur Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht gem. § 288 StGB in der Causa NÖ HILFSWERK, Mag. Wolfgang SCHABATA und Mag. Gunther HAMPEL, erstattet vom Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, traf am 12.12.06 (Datierung 7.12.06) vom sachbearbeitenden Staatsanwalt der STA Korneuburg, Mag. Lambert SCHÖFMANN ein Schreiben ein. Die Staatsanwaltschaft, die entgegen der Richter weisungsgebunden ist, verlautbart darin wie folgt:

Staatsanwalt Mag. Lambert SCHÖFMANN benachrichtigt zu welcher Anzeige? - zur VergrößerungStaatsanwalt Mag. Lambert SCHÖFMANN benachrichtigt zu welcher Anzeige? – zur Vergrößerung

Strafsache gegen 1. Verdächtigen Mag. Wolfgang SCHABATA, unbekannte Anschrift ua wegen § 288 Strafgesetzbuch – Benachrichtigung von der Zurücklegung der Strafanzeige oder von der Einstellung des Verfahrens. Gemäß § 90 Abs. 1 StPO wurde die gegen folgende Personen erstattete Anzeige zurückgelegt, bzw das eingeleitete Verfahren eingestellt:

Name: Wolfgang SCHABATA, geb. xx.xx.xxxx
Anzeige durch: Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL xxx
Zahl: 118 6 St 438/06v-8
vom 13.11.2006

Name: Gunther Hampel unb. Geburtsdatum
Anzeige durch: Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL xxx
Zahl: 118 6 St 438/06v-8
vom: 13.11.2006

Ein weiteres Strafverfahren aus diesem Anlaß unterbleibt daher. Beisatz: „Betrifft Ihre Anzeigen gegen Mag. Wolfgang SCHABATA und Mag. Gunther HAMPEL.
Staatsanwaltschaft Korneuburg, Geschäftsabteilung 6 Mag. Lambert Schöfmann (Staatsanwalt) Ordnungsbegriff: 6 St 438/06v-8

Anmerkung: Wegen der Klage vom NÖ HILFSWERK gegen den Journalisten GLÖCKEL wegen Verdacht der Kreditschädigung kam vor einigen Tagen, Abends die POLIZEI zur Redaktion um die Personaldaten zu erheben. Bei HAMPEL gingen offensichtlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht einmal so weit das Geburtsdatum zu erheben, aber auch die in der 2. Anzeige angeführte Anschrift von SCHABATA zu bemerken (!?).

Betrachtet, und kennt man den Verlauf der Causa, dann ist es etwas schwierig festzustellen, oder eigentlich gar nicht möglich, zu verifizieren auf welche der 5 eingebrachten Anzeigen wegen falscher Beweisaussage vor Gericht gem. § 288 StGB sich diese Verständigung der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft bezieht – oder sind gar alle 5 bis dato eingebrachten Anzeigen von der Einstellung betroffen? (3x SCHABATA und 2x HAMPEL wegen Anstiftung in 3 Schriftsätzen)

Faksimile aus der Anzeige gegen Mag. Wolfgang SCHABATAFaksimile aus der Anzeige gegen Mag. Wolfgang SCHABATA

Handelt es sich jetzt ausschließlich um die Anzeige vom 13.11.06 in der der Leiter für Personal und Infrastruktur vom NÖ HILFSWERK, Mag. Wolfgang SCHABATA, dem Gericht gegenüber als Beweismittel eine „Eidesstättige Erklärung“ im Verfahren Klage auf Widerruf und Unterlassung (Streitwert 36.000.- Euro) sowie Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ (GZ: 16 Cg 132/06z) zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ wie folgt vorgelegt hatte:

Faksimile aus der "Eidesstättigen Erklärung" von Mag. SchabataFaksimile aus der „Eidesstättigen Erklärung“ von Mag. Schabata

Faksimile aus der Endabrechnung der ehemaligen Pflegehelferin vom NÖ HILFSWERKFaksimile aus der Endabrechnung der ehemaligen Pflegehelferin vom NÖ HILFSWERK

Die ehemalige Dienstnehmerin dann jedoch 33 Urlaubstage abgerechnet bekam und der Vorwurf der rechtswidrigen Streichung, zusätzlich ohne Wissen der Pflegehelferin von Erholungsurlaubstagen vom HILFSWERK von diesem nicht widerlegt werden konnte, das Gericht den von uns publizierten Sachverhalt als unwiderlegt ansah, den Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ abschmetterte und das NÖ HILFSWERK dann plötzlich die gesamte Klage  zurückzog?

Oder/und ist die zweite Anzeige, die von GLÖCKEL sowohl gegen Mag. Wolfgang SCHABATA und wegen Anstiftung zur falschen Beweisaussage vor Gericht gegen den Geschäftsführer vom NÖ HILFSWERK, Mag. Gunther HAMPEL hier von der Zurücklegung der Staatsanwaltschaft, Herrn Mag. SCHÖFMANN ebenso betroffen, die am 21.11.2006 eingebracht wurde? Bei dieser Anzeige ging es um eine mündliche Einvernahme durch das Landesgericht Korneuburg, in der SCHABATA nicht nur definitiv wiederholt angibt, daß der ehemaligen Dienstnehmerin 28 Urlaubstage ausbezahlt wurden, was mittels Dokumenten seitens GLÖCKELs gegenüber der Staatsanwaltschaft widerlegt wurdetatsächlich wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt 33 Tage ausbezahlt, sondern zusätzlich wollte SCHABATA dem Gericht vormachen, bis zum Tage seiner Einvernahme vor Gericht (30.10.06) von den 3 rechtswidrig in Abzug gebrachten Urlaubstagen gar nichts gewußt zu haben. SCHABATA gab weiters an, von Geschäftsführer HAMPEL mit der Causa beauftragt worden zu sein – der gesamten Thematik mit unseren Publizierungen und den juristischen Schritten! Auch diesen Punkt betreffend haben wir der Staatsanwaltschaft, auch die schriftliche Anfrage, die bereits am 2.10.06 der Geschäftsleitung vom NÖ HILFSWERK diesbezüglich vorlag, übermittelt – siehe Reportage „Serie PFLEGENOTSTAND aus der Sicht des PFLEGEPERSONALS entwickelt sich zum Krimi„. Aber wir sind uns nicht sicher, denn wäre diese Anzeige von der Zurücklegung erfaßt, warum steht dann bei SCHABATA „unbekannte Anschrift“? – die wurde der Staatsanwaltschaft Korneuburg mit der Anzeige übermittelt – dem widerspricht jedoch der „Beisatz“ der STA „Betrifft Ihre Anzeigen gegen Mag. Wolfgang SCHABATA und Mag. Gunther HAMPEL“?!

Die bis dato letzte und dritte Anzeige gegen SCHABATA wegen falscher Beweisaussage vor Gericht bzw. Anstiftung durch HAMPEL wurde erst Ende November (29.11.06) der Staatsanwaltschaft übermittelt, weil SCHABATA in einem weiteren, anderen Verfahren, das unter der GZ: 119 540 HV 2/06 f-1 am Landesgericht Korneuburg geführt wurde – Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung und Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße einmal mehr eine „Eidesstättige Erklärung“ dem Gericht als Beweismittel gegen unser Nachrichtenmagazin vorgelegt hat. Die in dieser beeideten Erklärung gemachten Angaben sind sowohl durch vorgelegte Beweismittel, zusätzlich Firmenunterlagen vom HILFSWERK widerlegt worden, als auch bereits im Verfahren 16 Cg 132/06z durch das Landesgericht Korneuburg bestätigt! Der Antrag des HILFSWERKS wurde abgewiesen und die Klage darauf vom HILFSWERK zurückgezogen.

Mag. SCHABATA hätte bereits in zwei weiteren Verfahren, zuletzt am 12.12.06 beim Landesgericht Korneuburg als vom HILFSWERK genannter Zeuge erscheinen sollen, ist er aber nicht. Auch telephonisch ist er zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen – die Vermittlung von der Landesgeschäftsstelle vom NÖ HILFSWERK bei einem konspirativen Anruf von GLÖCKEL am 12.12.06 – 13:51 Uhr um SCHABATA ans Telephon zu bekommen: „Es ist sehr schwierig zur Zeit“ – kein Durchstellen von Anrufen, sofern SCHABATA überhaupt in der Landesleitung zugegen wäre?

Bundesministerin für Jusitz Mag. Karin GastingerResümee: Wir veröffentlichen eine Exklusivserie, die über Mißstände bis hin zu gravierenden, eklatanten Gesetzesverstößen beim ÖVP-nahen HILFSWERK reicht, von denen Tausende Dienstnehmer und zahleiche Patienten betroffen sind, finden uns innerhalb von 3 Monaten in 7 unterschiedlichen Gerichtsverfahren, OBSIEGEN bis dato in allen 7, das Gericht bestätigt unsere Publizierungen und der für die von uns eingebrachten Anzeigen zuständige Staatsanwalt, Mag. SCHÖFMANN, weiß von einem mehrfach Angezeigten wegen Falschaussage vor Gericht gem. § 288 StGB nach Übermittlung zahlreicher Dokumente und Schriftsätze, nicht einmal dessen Anschrift!? Es sei die Frage gestattet, mit welcher Sorgfalt erst dann die angezeigten Sachverhalte überprüft wurden? Würde es sich nicht um das HILFSWERK mit der ÖVP im Hintergrund handeln, wären unzählige Behörden bereits aktiv, wäre es eine Frima, wäre wahrscheinlich nicht nur ein Staatsanwalt mit der Causa beschäftigt …

Dies bedarf nach unserer Auffassung einer Überprüfung und nach Rücksprache am 13.11.06 13.10 Uhr mit dem Justizministerium, empfahl uns die Sekretärin von Frau Bundesministerin Mag. Karin GASTINGER dieser den Sachverhalt zur Überprüfung zu übermitteln. Dieser Empfehlung kommen wir auch unverzüglich gerne nach.

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071312

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