Serie Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals entwickelt sich zum Krimi

NÖ HilfswerkDie innerhalb der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu Mißständen der Dienstleistungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege zum HILFSWERK ÖSTERREICH publizierten Sachverhalte und Reaktionen seitens der ÖVP-nahen Organisation, nehmen mittlerweile Formen und Ausmaße an, die denjenigen eines Kriminalfalles schon ähnlich werden.

Im Zuge der mittlerweile umfassenden Gerichtsverfahren, das HILFSWERK klagte bekanntlich schon zwei Mal auf Widerruf und Unterlassung und stellte zwei Anträge auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“, wurden dem Landesgericht Korneuburg, das als Handelsgericht in der Causa tätig ist, wiederholt beeidete Zeugenaussagen von einem leitenden Mitarbeiter des HILFSWERKS vorgelegt. Bereits am 19. Oktober 06 hat der Chefredakteur, Walter Egon Glöckel, zu den beeideten Angaben dieser Person, im Zuge der  Stellungnahme zum Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“, Strafanzeige gem. § 288 StGB, wegen falscher Beweisaussage vor Gericht, eingebracht. Diese Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft Korneuburg unter dem Aktenzeichen 6 St 438/06v geführt. Zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gab der Personalleiter Mag. SCHABATA in beeideter Form gegenüber dem Gericht als Auskunftsperson u.a. wie folgt an:

„Die im Zusammenhang mit dieser Person (Anm. d. Red.: ehemalige Dienstnehmerin im mobilen Pflegedienst beim HILFSWERK) erhobenen Vorwürfe in Zusammenhang mit der Verkürzung von Urlaubstagen und der Verkürzung von dienstfreien Tagen entbehrt jeglicher Grundlage“ sowie „Auch der Vorwurf der Verkürzung von dienstfreien Tagen, in dem dienstfreie Tage als Urlaubstage tituliert wurden, ist unrichtig.“

Faksimile aus der beeideten Erklärung von SCHABATA

Faksimile aus der beeideten Erklärung von Wolfgang SchabataBeide Faksimile der beeideten Erklärung vom Personalleiter, Mag. Wolfgang SCHBATA vom NÖ HILFSWERK

Die vorliegenden Fakten zeigen jedoch ein anderes Bild, weshalb unter Beifügung von zahlreichen Dokumenten die Strafanzeige eingebracht wurde. Es bestätigt sich auch die Richtigkeit der von DER GLÖCKEL publizierten Sachverhalte in dem Umstand, daß das Gericht den Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“, wie erst kürzlich berichtet in 1. Instanz abgewiesen hat, da das HILFSWERK sie nicht widerlegen konnte.

Faksimile des Protokolls der gerichtlichen Einvernahme von SCHABATAMit der Wahrheit scheint man es beim HILFSWERK offensichtlich nicht so genau zu nehmen. Jetzt fängt es offensichtlich an, der Organisation an die Substanz zu gehen – mit den skandalösen Inhalten von denen die Dienstleistungseinrichtung betroffen ist und die durch die Reportagenserie in die Öffentlichkeit gelangen. Schon alleine in den beiden Klageschriften der juristischen Vertretung des HILFSWERKS, der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, gab es etliche Punkte, die Glöckel als Unwahrheit, Unsachlichkeit und Irreführung offenbarte. In dem Beschluß unter der AZ: 16 Cg 132/06z-6 vom Landesgericht Korneuburg, in dem der Antrag vom HILFSWERK auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ abgelehnt wurde, wird als neuerliches Beweismittel die gerichtliche Einvernahme des Leiters Personal und Infrastruktur, Mag. W. SCHABATA angeführt. Das Einvernahmeprotokoll unter der GZ: 16 Cg 132/06z beinhaltet folgende brisante Angaben des Zeugen:

„Ich wurde in der gegenständlichen Angelegenheit vom Geschäftsführer des NÖ Hilfswerks in meiner Funktion beauftragt, mich mit den Vorwürfen, die der Beklagte gegen das NÖ Hilfswerk erhebt zu befassen. Ich hatte insbesondere auch den Auftrag die gegenständliche Klage auf Unterlassung einzubringen. Der Beklagte behauptet unter anderem, dass einer Dienstnehmerin der Klägerin widerrechtlich Urlaubstage abgezogen worden seien und diesbezüglich wurde uns auch durch den Beklagten die Korrektur von Zeitprotokollen vorgeworfen.“

Faksimile aus dem Protokoll der gerichtlichen Einvernahme von Mag. SCHABATA durch das Landesgericht KorneuburgFaksimile aus dem Protokoll der gerichtlichen Einvernahme durch das Landesgericht Korneuburg von Mag. W. Schabata

Zur Verdeutlichung erfolgt der Hinweis, daß die Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ zwei unterschiedliche Themenkomplexe, detailgetreu dokumentiert. Das ist 1.: die nachträgliche Überarbeitung eines Zeitprotokolls, sowie 2: der rechtswidrige Abzug von 3 Urlaubstagen im März 2006, einer bis zum 30.10.06 als mobile Pflegehelferin beim HILFSWERK beschäftigten Dienstnehmerin, deren Schicksal wir unter: „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben“ reportierten.

Auf Seite 3 des Protokolls findet sich dann folgende Aussage von SCHABATA:

„Diese Mitarbeiterin ist durch diese durch das System bedingte Vorgangsweise aber in keiner Weise benachteiligt, weil sie letztendlich nach erfolgter Kündigung eben diese 28 Tage Urlaubsanspruch voll ausbezahlt bekommen hat.“

Falsche Zeugenaussage von Mag. Schabata vor GerichtFalsche Zeugenaussage von Mag. Schabata vor Gericht

Abrechnung vom NÖ HILFSWERKFaksimile der Abrechnung der Dientnehmerin vom HILFSWERK weist 33 Uraubstage ausJetzt wird es heftig, denn der Leiter „Personal“ sagt als Zeuge aus, daß 28 Tage an die Dienstnehmerin ausbezahlt wurden. Die Zahl 28 ist als bedeutend anzusehen, denn laut Zeitprotokoll und den uns vorliegenden Unterlagen, haben wir auch durch die Aussage der betroffenen Dienstnehmerin, den Nachweis erbracht, daß dieser im März 2006 drei einzelne nicht aufeinander folgende Tage rechtswidrig, ohne deren Wissen in Abzug gebracht wurden, weil die Dienststelle laut Angabe der Betroffenen offensichtlich keine Arbeit für sie hatte und ihr einfach „dienstfrei“ gab. Andere DienstnehmerInnen gaben zu diesem Sachverhalt an, daß bei ihnen bei Eintreten eines solchen Umstandes „Gutstunden“ in Abzug gebracht werden/wurden. Mit diesem Sachverhalt wurde auch die Arbeitnehmervertretung, die NÖ ARBEITERKAMMER betraut, der das HILFSWERK die Aushändigung der einschlägigen Arbeitsaufzeichnungen verweigerte. Auch der schriftlichen Aufforderung der Dienstnehmerin um Übermittlung der Unterlagen kam das HILFSWERK innerhalb gesetzter Frist nicht nach. Tatsächlich erhielt diese dann 33 Urlaubstage verrechnet. Im Zuge des juristischen Verfahrens hat Glöckel als Beweismittel die Vorlage der betreffenden Urlaubsanträge vom HILFSWERK gefordert, die jede Dienstnehmerin auf ihrer Dienststelle ausfertigen muß, die jedoch nicht existieren können, weil die Beschäftigte für die besagten Tage gar keinen Urlaub beantragt hatte. Aber selbst dem Gericht legte das HILFSWERK, das über 7600 Beschäftigte in Österreich umfaßt (Eigenangabe) diese Beweismittel nicht vor.

Die Aufforderung der Dienstnehmerin an das HILFSWERK - zur VergrößerungLetztlich stellte sich die Frage, selbst wenn das HILFSWERK den 28 Tagen die 3 vom März 2006 rechtswidrig in Abzug gebrachten hinzuzählte, woher die Differenz von 2 Tagen kommt? Dies kann logisch nur so begründbar sein, daß intern ein Abgleich erfolgte – zwischen tatsächlichen Urlaubstagen und solchen die offensichtlich ohne Urlaubsantrag- und Konsumation in Abzug gebracht wurden und dies vor dem Jahr 2006. Wie wir im Zuge unserer Recherchen mit weiteren DienstnehmerInnen Interviews über die Prüfung der eigenen Urlaubstage führten, teilte keine einzige mit, daß sie jemals deren Anzahl überprüft hätten. Hier kann den Beschäftigten nur dringend angeraten werden, solche Überprüfungen an Hand eigener Aufzeichnungen in Abgleich mit den Zeitprotokollen vorzunehmen.

Um wieder auf die Zeugenaussage zurückzukommen: SCHABATA hat somit gelogen, wie auch das mittlerweile der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellte Dokument der Endabrechung der Dienstnehmerin beweist, da 33 Tage aufscheinen und nicht wie von ihm angegeben 28 Urlaubstage.

Unfaßbar wird es jedoch auf Seite 4 des Gerichtsprotokolls, in dem wie folgt zu lesen ist:

„Ich höre aber heute auch das erste Mal, dass es bezüglich dieser März-Urlaubstage irgendwelche Probleme gegeben hat.“

Faksimile aus dem Protokoll der gerichtlichen Einvernahme des Personalleiters Mag. Wolfgang SCHABATA durch das Landesgericht KorneuburgFaksimile aus dem Protokoll der gerichtlichen Einvernahme des Personalleiters Mag. Wolfgang SCHABATA durch das Landesgericht Korneuburg

„Probleme“? – „ich höre heute zum ersten Mal“? für wie blöd hält man eigentlich die beteiligten Parteien und das Gericht. Denn genau diesen Punkt und Sachverhalt betreffend, wollte das HILFSWERK sogar das Zitat der Dienstnehmerin sowohl durch den Antrag auf Streichung von Textteilen aus der Reportage entfernen lassen und des Weiteren ist die Aussage der Beschäftigten in der Klage erfaßt!

Faksimile aus der Klage der Anwälte vom HILFSWERK zur Streichung der themenbezogenen ReportageninhalteFaksimile aus der Klage vom HILFSWERK über die Streichung der themenbezogenen Passagen der Reportage vom 9.10.2006

Faksimile aus dem Antrag vom HILFSWERK zur Gegendarstellung zu der themenbezogenen TextpassageFaksimile aus dem Begehren vom HILFSWERK auf Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG vom 12.10.2006 zu den einschlägigen Textpassagen der Reportage von denen SCHABATA bis zu seiner Einvernahme am 30.10.06 nichts gewußt haben will, obwohl er von GF HAMPEL mit der Vornahme der juristischen Schritte beauftragt wurde!

Also fassen wir zusammen: ein Akademiker, der „Leiter Personal und Infrastruktur“ beim HILFSWERK ist, wird von dessen Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL beauftragt sich mit den Vorwürfen, die umfassend dokumentiert und unter der Headline „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ veröffentlicht sind, zu befassen. Sie stellen explizit zwei Sachverhalte unter Beweis:

1. Die nachträgliche Überarbeitung eines Zeitprotokolls und
2. Den rechtswidrigen Abzug von 3 Urlaubstagen im März 2006 unter zusätzlicher Beifügung des Dienstkalenders der Beschäftigten;

Weiters wird er beauftragt „insbesondere auch den Auftrag die gegenständliche Klage auf Unterlassung einzubringen“ und gibt an, bei der Einvernahme am 30.10.06 bis zu diesem Tage nichts von diesen Vorwürfen gewußt zu haben – krasser geht es wohl kaum, denn die Aussage der eigenen Beschäftigten wollte man schon streichen lassen und führte auch die entsprechenden Textpassagen sowohl in der Klage, dem Antag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ sowie im Gegendarstellungsbegehren aus!

Zusätzlich legt SCHABATA bereits am 16.10.2006 zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ eine „Eidesstattliche Erklärung“ als Beweismittel zur Klage vor, in der im 2. Absatz wie folgt zu lesen ist:

Die im Zusammenhang mit dieser Person (Anm. d. Red.: die besagte Dienstnehmerin) erhobenen Vorwürfe in Zusammenhang mit der Verkürzung von Urlaubstagen und der Verkürzung von dienstfreien Tagen entbehrt jeglicher Grundlage.

Sowie im 4. Absatz:

„Auch der Vorwurf der Verkürzung von dienstfreien Tagen, in dem dienstfrei Tage als Urlaubstage tituliert wurden, ist unrichtig.“

Die Reportage weist nur zwei Themenkomplexe aus und SCHABATA nimmt auf die Reportage 2x mit seinem Beweismittel Bezug!

Am 2.10.06, 08:35 Uhr hat Frau Mag. Petra SATZINGER, Pressesprecherin NÖ HILFSWERK folgende Anfrage als erhalten bestätigt, jedoch nicht beantwortet:

Im Zuge von Überprüfungen der Zeitprotokolle ihrer Dienstnehmerin, Frau XXX, haben wir folgende Feststellungen gemacht und geben ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu folgenden Sachverhalten:

1) Im März 2006 wurden der Dienstnehmerin an folgenden Tagen Erholungsurlaubstage in Abzug gebracht: 14. + 21. sowie 23. laut Angaben Ihrer Dienstnehmerin hatte sie jedoch an diesen Tagen keine Urlaubstage, sondern lediglich „normale dienstfreie Tage“. Dies belegt Frau XXX auch mit ihrem Dientkalender wo die besagten Tage auch mit dem von ihr verwendeten Vermerk für „dienstfreie Tage“ versehen sind. Sie hat laut eigenen Angaben auch gar keinen Erholungsurlaub für diese Tage beantragt. Zu dem Sachverhalt gab Frau XXX wie folgt an: „Scheinbar, wenn zu wenig Kunden da sind, daß die Sollarbeitszeit nicht erreicht wird, oder keine Gutstunden da sind, wurde ein Urlaubstag von der Einsatzleiterin eingetragen.“

2) Das Zeitprotokoll für den Monat Juli 06 hat ihre Dienstnehmerin bereits in der zweiten Augustwoche in ihrem Dienstfach auf der Dienststelle vorgefunden und dort belassen. wie ist es möglich, daß dann bei Entnahme des Zeitprotokolles am 25.9. dieses Dokument eine Datierung vom 8. September ausweist und zusätzlich bei Monatsübertrag vom Juli vier Erholungsurlaubstage ohne Kommentierung und Urlaubskonsumation fehlen? Die Kündigung von Frau XXX wurde ja bekanntlich erst am 24. August vom Hilfswerk datiert und zugestellt. Ein durch diese Kündigung ggf. resultierender verminderter Urlaubsanspruch hätte sich ja dann erst im Zeitprotokoll des Monats August finden können. Angesichts des Umstandes, daß die Zeitprotokolle stets im darauffolgenden Monat den Dienstnehmern übergeben werden und unter Berücksichtigung der vorliegenden Sachverhaltes läßt aus unserer Sicht ableiten, daß an Frau XXX Zeitprotokoll nachträglich manipuliert wurde. Wir ersuchen sie um Stellungnahme zu diesen beiden Punkten.“

Faksimile aus dem Gerichtsprotokoll vom 30.10.06 vom Landesgericht KorneuburgFaksimile aus dem Beschluß vom Landesgericht Korneuburg über die Abweisung des Antrages auf „Einstweilige Verfügung“ vom NÖ HILFSWERK

Auf Seite 15 des Beschlusses vom Landesgericht Korneuburg, der die Abweisung des Antrages vom HILFSWERK auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL beinhaltet, findet sich folgende bemerkenswerte Feststellung von dem Gericht zu dem vom HILFSWERK namhaft gemachten Zeugen, den Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL wie folgt:

„Mag. Hampel ist zur Einvernahme nicht erschienen. Seine Einvernahme stellt somit kein parates Beweismittel dar.“

Faksimile der Strafanzeige, die Walter Egon Glöckel gegen Gunther Hampel und Wolfgang Schabata vom NÖ HILFSWERK wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht einbrachte

SCHABATAs beeidete Aussage vom 16.10.06 wurde wegen § 288 StGB, „Falsche Beweisaussage vor Gericht“ von Glöckel bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Der leitende Beschäftige der Organisation, beeidet falsche Aussagen und agiert im Auftrag des Geschäftsführers. Dieser jedoch blieb der Einvernahme fern und W. E. Glöckel hat am gestrigen Tage bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen Mag. SCHABATA die zweite Anzeige wegen falscher Beweisaussage vor Gericht, aber auch gegen den Geschäftsführer Mag. HAMPEL wegen Anstiftung zur falschen Beweisaussage eingebracht und liefert der Staatsanwaltschaft auch das Motiv für dessen eigenes Fernbleiben, bei einer doch so brisanten Reportagenserie, die u.a. auch den Nachweis beinhaltet, daß den Beschäftigten der Organisation, hochgerechnet, Millionenbeträge an Arbeitsentlohnung in den letzten Jahren vorenthalten wurden!

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072411

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