Wenn die sich als größte Dienstleitungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege in Österreich bezeichnende und tätige Organisation HILFSWERK mit gleicher Energie den Richtigstellungen ihrer Mißstände widmen würde, als sie juristisch gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL vorgeht, wäre es für deren Beschäftigten und die betreuten Patienten vorteilhafter,
Monat: Januar 2010
Der Gerichtsfall GEGENDARSTELLUNG zur Serie PFLEGENOTSTAND
Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, hat, wie bereits berichtet, im Oktober 2006 zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ an den Medieninhaber, den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, das Begehren einer GEGENDARSTELLUNG unter Berufung auf §§ 9 ff Mediengesetz gerichtet. Am 13.11.2006 hat der Medienverantwortliche…
NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB
Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht. Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der…
DER GLÖCKEL zu Strafanzeigen gegen HILFSWERK-Führungskräfte
Serie Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals entwickelt sich zum Krimi
Die innerhalb der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu Mißständen der Dienstleistungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege zum HILFSWERK ÖSTERREICH publizierten Sachverhalte und Reaktionen seitens der ÖVP-nahen Organisation, nehmen mittlerweile Formen und Ausmaße an, die denjenigen eines Kriminalfalles schon ähnlich werden.
DER GLÖCKEL gewinnt in 1. Instanz zur Serie PFLEGENOTSTAND gegen NÖ HILFSWERK
Pressemitteilung Am 21.11.06 wurde dem Herausgeber vom Nachrichtenmagazin, Herrn Walter Egon Glöckel, durch das Landesgericht Korneuburg der Beschluß (AZ: 16 Cg 132/06z-6) zum Antrag des Klägers auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ zugestellt. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Exklusivreportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„
Zur Exklusivserie PFLEGENOTSTAND folgt zweiter Antrag bei Gericht vom HILFSWERK
Nachdem das NÖ HILFSWERK bereits zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) zwei Klagen auf Widerruf und Unterlassung mit einem Streitwert von 72.000.- Euro eingebracht hatte, folgte am 13.11.06 ein juristisch eher ungewöhnlicher Schritt. Nachdem die sich als Dienstleistungseinrichtung bezeichnende ÖVP-nahe Organisation bereits alleinig zu der…