NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB

Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL,  „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht.

Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der ÖVP zugeordnet werden kann, wirft dem Journalisten in der Klageschrift vor, Unwahrheiten zu verbreiten und somit den Kredit vom HILFSWERK zu schädigen. Laut einer Aussendung vom HILFSWERK ÖSTERREICH, umfaßt die Organisation derzeit über 7600 Beschäftigte und weist einen Umsatz von über 146 Millionen Euro aus.

Einmal mehr legen die Juristen vom NÖ HILFSWERK, die Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH unter der Leitung von Dr. Egon ENGIN-DENIZ, dem berufenen Gericht eine „Eidesstättige Erklärung“ des leitenden Beschäftigten Mag. Wolfgang SCHABATA, dessen Einvernahme und alleinig die Ankündigung zur Serie, den „Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim Hilfswerk in Österreich“ als Beweismittel vor.

Zwei zuvor bereits als Beweismittel in Form von „Eidesstättigen Erklärungen“ bei weiteren Verfahren gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL dem Gericht vorgelegte Urkunden, haben den Journalisten GLÖCKEL bereits zur Einbringung von Strafanzeigen gem. § 288 StGB – „Falsche Beweisaussage vor Gericht“ bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg veranlaßt.

Daß, dem Prolog auch bereits einschlägige Reportagen folgten, die die gravierenden Mißstände beim HILFSWERK dokumentieren und unter: „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben„, „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ sowie „HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1“ und „HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 2“ und zuletzt „HILFSWERK – falsche Einsatzplanung bricht Menschenwürde“ veröffentlicht wurden, blieb in der Sachverhaltsdarstellung gegenüber dem Gericht unerwähnt.

Der § 152 Strafgesetzbuch, die Setzung des Tatbestandes der Kreditschädigung, greift jedoch u.a. nur dann, wenn jemand „unrichtige Tatsachen“ behauptet. Bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist es dem HILFSWERK jedoch in keinem einzigen der 6 laufenden Verfahren gelungen, die innerhalb der Reportagenserie veröffentlichten Sachverhalte zu widerlegen. Es wurden bis dato lediglich beeidete Erklärungen von SCHABATA vorgelegt, der direkt vom Geschäftsführer des NÖ HILFSWERKS, Mag. Gunther HAMPEL, mit der juristischen „Gegenoffensive“ zu der Reportagenserie beauftragt wurde. HAMPEL wurde von GLÖCKEL wegen Anstiftung zur „Falschaussage vor Gericht“ bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg ebenfalls gem. §§ 12 in Verbindung mit 288 StGB angezeigt. Jetzt hat der Beklagte Journalist im Zuge des öffentlichen Gerichtsverfahrens die Möglichkeit auch der unabhängigen Gerichtsbarkeit gegenüber den Facettenreichtum der Mißstände und Gesetzesverstöße beim HILFSWERK aufzuzeigen.

Das Landesgericht Korneuburg hat die Gerichtsverhandlung für den 12. Dezember 2006 um 10.30 Uhr im Saal VII, 3. Stock unter dem Vorsitz des Richters, Dr. Manfred HOHENECKER anberaumt. (A-2100 Korneuburg, Hauptplatz 18)

Alle Interessenten an der Thematik des „Pflegenotstandes aus der Sicht des Pflegepersonals“ sowie Medienvertreter werden eingeladen, der Verhandlung beizuwohnen. Es darf von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden, daß durch offensichtliche politische Netzwerke gedeckt, Mißstände und Gesetzesverstöße existieren, unter deren Auswirkungen sowohl die eigenen Beschäftigten, als auch die zu betreuenden Patienten zu leiden haben.

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073011

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