GLÖCKEL richtet wegen HILFSWERK offenen Brief an Präsidium der ARBEITERKAMMER

Pressemitteilung

Wegen offensichtlich rechtswidriger Enlohnungen beim HILFSWERK teilt eine vertrauliche Quelle aus der ARBEITERKAMMER mit, daß es aus Angst vor umfassenden Medienberichten und der politischen Brisanz der Thematik nur zu einem juristischen Feststellungsverfahren kommt, wenn das Präsidium der ARBEITERKAMMER einen entsprechenden Beschluß faßt. DER GLÖCKEL richtet darauf einen „Offenen Brief“ an das Präsidium der ARBEITERKAMMER …

Volltext: Im Zuge der Exklusivreportage zum Thema „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ hat das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL Sachverhalte recherchiert, die offensichtlich gesetzeswidrige Bezahlungen des mobilen Pflegepersonals der Organisation vom in Österreich tätigen HILFSWERK beinhalten. Einer dieser Punkte beinhaltet die Berechnung der vom HILFSWERK zu entlohnenden Arbeitszeit durch Heranziehung von „Auslastungsquoten“. (Siehe Reportage) Auch Juristen bestätigten gegenüber DER GLÖCKEL diese Vorgangsweise als gesetzeswidrig. Dem Chefredakteur, Walter Egon Glöckel, wurde von einer vertraulichen Quelle innerhalb der NÖ ARBEITERKAMMER mitgeteilt, daß wegen der zu befürchtenden Medienschlagzeilen und der politischen Brisanz der Thematik, rechtliche Schritte nur durch einen Beschluß des Präsidiums der ARBEITERKAMMER ein Feststellungsverfahren erfolgen würde. Dabei müßte das Präsidium (setzt sich aus politischen Funktionsträgern/Mandataren zusammen) den Rechtsweg durch Klage gegen das HILFSWERK beschreiten. Das HILFSWERK, das sich selbst als Dienstleistungseinrichtung bezeichnet, ist jedoch der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) zuzuordnen.

Wie jedoch an Hand eines konkreten Falles ersichtlich ist, der durch das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL unterstützt wird, kommt das HILFSWERK einer einschlägigen Forderung, die zusätzlich einen weiteren Punkt der ungerechtfertigten Entlohnung betrifft, nur insofern nach, daß es einen Rückrechnungszeitraum von 4 Monaten unter Ausweisung der „Kulanz“ einräumt und die Dienstnehmerin mit einer als „Körberlgeld“ zu bezeichnenden Summe „abfertigen“ will. Die Entgeltforderungen für tatsächlich geleistete Arbeitszeiten, die durch die „Auslastungsquoten“ beschnitten wurden, bezeichnet das HILFSWERK als „diverse“, „behauptete“ Arbeitsleistungen. Damit jedoch alle DienstnehmerInnen über diesen Zeitraum hinaus die Entlohnungen erhalten, die ihrer tatsächlichen Arbeitszeiten entsprechen, bedarf es der Feststellung der Rechtswidrigkeit des bisherigen Entlohnungsschemas durch ein Gericht.

In dem „Offenen Brief“ an das Präsidium der NIEDERÖSTERREICHISCHEN ARBEITERKAMMER richtet Glöckel jetzt öffentlich das Ersuchen sich in Anbetracht der Bedeutung, der Dimension und gesellschaftspolitischen Notwendigkeit diese Rechtsschritte gegen das HILFSWERK für die Sparte der mobilen Hauskrankenpflege zu beschreiten siehe www.hilfswerk.dergloeckel.eu.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318

Walter Egon Glöckel

http://www.DerGloeckel.eu
Presse(at)Gloeckel.info

(9-10-06)

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