Entlohnung Mobiles Pflegepersonal – Anfrage an Wiener HILFSWERK

Im Zusammenhang mit unserer Serie „Über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK„, der Reportage „HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1„, haben wir an die Landesgeschäftsstelle vom WIENER HILFSWERK am 25.9.06 folgende Anfrage gerichtet – Auszug:

Ersuchen wir Sie um Auskunft, ob es zutreffend ist, daß für die Entlohnung von Mitarbeitern im mobilen Pflegedienst in Ihrem Bundesland folgender Prozentschlüssel der sogenannten „Auslastungsquote“ zutreffend ist: Heimhelfer 92%, Pflegehelfer 90% und diplomiertes Pflegepersonal 85%. Wenn dieser abweichend sein sollte, so ersuchen wir Sie um Bekanntgabe der aktuellen Zahlen.

Faksimile der Stellungnahme vom Wiener HilfswerkFaksimile der Stellungnahme vom Wiener Hilfswerk

Von deren Stelle für Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation teilt Frau Mag. Martina GOETZ wie folgt mit:

„Was die sogenannte Auslastungsquote betrifft, haben wir uns nach den vom FSW (Fonds Soziales Wien) vorgegebenen Modalitäten zu richten. Die von Ihnen genannten Zahlen sind nicht zutreffend – ich kann Ihnen auch keine aktuellen Werte nennen, da diese nicht publiziert werden.“

(5-10-06)

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