DER GLÖCKEL publiziert Stellungnahme an das Gericht wegen Klage vom HILFSWERK

Pressemitteilung

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL reagiert auf die 2. (!) Klage vom HILFSWERK wegen der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ und überführt den Kläger selbst der Falschangaben gegenüber dem Gericht und bringt zusätzlich Strafanzeige wegen falscher Beweisaussage gegen einen leitenden Mitarbeiter vom NÖ HILFSWERK ein …

Volltext: Mit der Exklusivserie über den Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK hat das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL eine Reportagenserie begonnen, die einmal mehr unter Beweis stellt, daß es noch eine wirklich unabhängige Presse gibt. Ausgerechnet die in Österreich tätige Organisation, die der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) zugeordnet wird, droht ein mediales und politisches Debakel, daß sich auch sehr bald im Nationalrat der Republik finden wird, vertraut man der Aussage eines hochrangigen Mitglied der Opposition.

Es geht um keine Kleinigkeiten, sondern Sachverhalte, die die DienstnehmerInnen, zumindest im mobilen Pflegedienst, vom HILFSWERK stehenden Beschäftigten, betreffen. Doch auch die Auswirkungen von einem Dienst- & Entlohnungssystem, daß sogenannten „Auslastungsquoten“ durch die Organisation rechtswidrig unterworfen wird, bekommen letztendlich auch die Patienten am eigenen Leibe zu spüren. Dies sind die Erkenntnisse, die auch aus zahlreichen Interviews mit Beschäftigten, mit Betreuten und deren Angehörigen zu Tage treten.

Der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ folgte die zweite (!) Klage der Dienstleistungseinrichtung, die gleichzeitig mit einem Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ beim Landes- als Handelsgericht Korneuburg von der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, im Auftrag ihres Klienten, eingebracht wurde. Das Gericht sollte auf Antrag des Klägers, OHNE DAS MEDIUM ZU HÖREN, die Streichung zahlreicher Passagen bis zur Entscheidung über die Klage, verfügen. Dieses Begehren wird von Glöckel im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung in Österreich gebracht. Sitzen doch gegenwärtig SPÖ und ÖVP an den Verhandlungstischen. Die Dimension der Mißstände ist jedenfalls sowohl dem HILFSWERK, als auch dem Chefredakteur Walter Egon Glöckel bewußt. Es geht auch um viel Geld, das den DienstnehmerInnen in den vergangenen Jahren bis dato rechtswidrig für geleistete Arbeit vorenthalten wird und Auswirkungen, die mit jeder einzelnen Reportage langsam auch für den Sachunkundigen greifbar und verständlich werden.

Das Gericht forderte jedoch die Äußerung des verantwortlichen Chefredakteurs zu dem Sachverhalt. Nicht nur, daß Glöckel die Klage vom HILFSWERK zerpflückte und etliche darin enthaltene Angaben der Lüge überführte, scheute sich die Organisation nicht davor einen leitenden Mitarbeiter eine beeidete Aussage in schriftlicher Form dem Gericht als Beweismittel vorlegen zu lassen die falsch war. Aus diesem Grunde hat Glöckel gemäß § 288 Strafgesetzbuch gegen diese Person wegen falscher Beweisaussage vor dem Gericht Strafanzeige erstattet.

Um der Öffentlichkeit gegenüber unter Beweis zu stellen, wie das HILFSWERK sogar gegenüber dem Gericht falsche Angaben macht, hat DER GLÖCKEL die vollständige Stellungnahme jetzt unter www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu publiziert.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

http://www.DerGloeckel.eu
Presse(at)Gloeckel.info

(27-10-06)

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