DER GLÖCKEL kassiert für PFLEGENOTSTAND 2. Klage und Antrag auf Maulkorberlaß

Pressemitteilung

Wenn ein wahrlich unabhängiges Medium sich einer Thematik annimmt, die reale Begebenheiten zum Thema „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ dokumentieren, dann wird es heikel. Dies um so mehr, wenn die von den Mißständen betroffene Organisation einer politischen Partei zugehörig ist. 2 Jahre recherchierte das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu diesem Thema und bringt brisante Fakten zum Vorschein. Ausgerechnet die Organisation die lauthals zum allgemein diskutierten „Pflegenotstand“ Vorschläge unterbreitet und sich laufend medial zu Wort meldet, nimmt es bei dem eigenen mobilen Pflegepersonal nicht so genau, wenn es um arbeits- & dienstrechtliche Belange geht.

Ein unangenehmes Magazin, das ausgerechnet zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung in Österreich der Organisation medial mit unliebsamen Themen kommt. Denn das HILFSWERK, wird wie allgemein bekannt, der Österreichischen Volkspartei – ÖVP „zugeordnet“. Alleine der Prolog reichte dem HILFSWERK schon aus, das deren Landesorganisation von Niederösterreich eine Klage auf Unterlassung und Widerruf mit einem Streitwert in Höhe von 36.000.- Euro einbrachte.

Peinlich ist schon gar nicht mehr der richtige Ausdruck dafür, wenn dann nachgewiesen wird, daß DienstnehmerInnen im mobilen Pflegedienst auch noch um ihre gesetzlich zustehenden Entlohnungen gebracht werden. Die Serie ist erst am Beginn, erst wenige Veröffentlichungen publiziert, aber die haben es in sich. Urlaubstage die ohne Wissen einer Dienstnehmerin in Abzug gebracht wurden, Arbeitszeiten die rechtswidrig nicht bezahlt werden – aber es scheint dem HILFSWERK immer „unangenehmer“ zu werden, das diese Fakten ausgerechnet jetzt in die Öffentlichkeit gelangen.

Die Publizierung: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ wurden jetzt mit einer zweiten Klage durch die Juristen des HILFWERKS, die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH mit zeitgleich eingebrachten Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, beim Landes- als Handelsgericht Korneuburg bedacht. Es wird eng für die Organisation, (auch die Konstituierung des Nationalrates steht unmittelbar bevor) und so beantragte das HILFSWERK, daß das Gericht doch wegen „der Dringlichkeit ohne Anhörung“ des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL doch dieses mit der Streichung zahlreicher Textpassagen beauftragen sollte – bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage.

Doch der Rechtsstaat funktioniert etwas anders, als es sich das HILFSWERK und deren Anwälte (!) vorstellen. Das Gericht forderte den verantwortlichen Medieninhaber und Chefredakteur, Walter Egon Glöckel, zur Äußerung (juristische Formalformulierung für Stellungnahme) auf. Was der Kläger dem Gericht gegenüber in seinem Schriftsatz jedoch auftischte, hat es schon in sich. Nicht nur, daß der Schriftsatz der Rechtsanwälte von CMS Reich-Rohrwig Hainz von Glöckel regelrecht „zerlegt“ wurde, weil er nicht nur unsachlich und irreführend, sondern zusätzlich mit falschen Angaben gespickt ist. Inhalte, die dem ehemaligen verdeckten Fahnder für die staatspolizeiliche Abteilung des Innenministeriums, Glöckel, ausreichten um auch eine Strafanzeige gegen einen leitenden Mitarbeiter des NÖ HILFSWERK zeitgleich mit der Stellungnahme dem Gericht zu übermitteln. DER GLÖCKEL reagierte fristgerecht und überrascht wird man beim HILFSWERK auch sein.

Die umfassende Dokumentation exklusiv unter www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu, veröffentlicht.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1922-0318
Walter Egon Glöckel

www.DerGloeckel.eu

Presse(at)Gloeckel.info

(22-10-06)

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