Anfrage an den Betriebsrat vom HILFSWERK in Causa Hermine

Im Zusammenhang mit den Angaben der gekündigten Beschäftigten im mobilen Pflegedienst beim Hilfswerk Niederösterreich, Frau Hermine (Name v.d. Redaktion geändert) erging an die Betriebsratsvorsitzende, Frau Ingrid KREUZER wegen der hinterfragungswürdigen Vorgangsweise eines Betriebsratsmitgliedes (siehe Reportage „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben„) folgende Anfrage, die am 5.9.06 um 19:36 abgeschickt und als bestätigt empfangen wurde:

sehr geehrte frau kreuzer!

im zusammenhang mit der bevorstehenden veröffentlichung der 1. reportage zu den arbeitsbedingungen beim hilfswerk wurde mir von frau … (ma hw …) während eines interviews mitgeteilt, daß sich der betriebsrat, herr … bei ihr wegen der seitens des hilfswerkes mittlerweile ausgesprochenen kündigung telefonisch gemeldet hat. dabei ersuchte er um schilderung des sachverhaltes aus der sicht der betroffenen. obwohl herr … den standpunkt vertrat, daß sich über die thematik mit dem setzen eines katheders streiten ließe, aber dies keinen grund zur kündigung darstellen würde, war nach beendigung des telefonates nichts mehr von dem betriebsrat zu hören. die kündigung wurde ausgesprochen und das dienstverhältnis von frau … endet am 30.10.06. wir räumen ihnen die möglichkeit ein zu dieser vorgangsweise stellung zu beziehen.

in anbetracht der nunmehr aktenweise mir vorliegenden unterlagen sowie den protokollierten aussagen die nach den interviews mit zahlreichen aktiven wie auch ehemaligen dienstnehmern zustande kamen, erlaube ich mir die persönliche frage an sie zu richten, wie derartige zustände überhaupt möglich sind, wie sie beim hilfswerk gegenwärtig anzutreffen sind? aus dem facettenreichen spektrum der vorkommnisse und mißstände stehe ich als selbst vor jahren in der sozialarbeit tätiger und leitender mensch und bin einfach nur fassungslos.

walter egon glöckel

Unsere Anfrage per e-Mail war im Betreff mit „Sachverhalt – Stellungnahme“ ausgewiesen und tatsächlich hat Frau KREUZER, als Betriebsratsvorsitzende die Nachricht am 9.9.06 erhalten und dann aus unserer Sicht einen groben Fehler begangen. Nicht, daß sie die Nachricht vielleicht ungelesen gelöscht hat, was aus technischer Sicht gar nicht nachzuvollziehen wäre. Den Fehler, den sie beging, war uns die Mitteilung zukommen zu lassen, daß sie die Anfrage ungeöffnet gelöscht hat. Lassen Sie sich als Leser das einmal so richtig auf der Zunge zergehen. Eine gewählte Betriebsratsvorsitzende bekommt von einem Medium eine Anfrage zugeschickt – wir dürfen voraussetzen, daß der Sachverhalt über unserer angekündigte Serie dem Grundsatz nach, auch schon an ihre Ohren gedrungen ist und anstelle sich für die Dienstnehmer aktiv zu beteiligen, scheint es den Schulterschluß mit der Leitung vom HILFSWERK zu geben. Hätte Frau KREUZER die Nachricht ohne Kommentar ignoriert wäre es vorteilhafter gewesen, als solch eine Vorgangsweise an den Tag zu legen. Unseren Standpunkt hinsichtlich der Dienstnehmerinteressensvertretung haben wir bereits im Prolog publiziert.

Ingrid Kreuzer, Betriebsratsvorsitzende NÖ HILFSWERKScreenshot der eingetroffenen Nachricht der Betriebsratsvorsitzenden

Betriebsrat NÖ HILFSWERKFaksimile aus BETRIEBSRAT NÖ HilfswerkEbenso im Prolog verlautbarten wir schon, daß der „Fisch am Kopf zu stinken anfängt“ – Fakt ist, daß wir durch die Beteiligung der Verantwortlichen die auf Landesebene bzw. von Landesebene vom HILFSWERK aus agieren, den Nachweis, auch durch den Fall von Hermine betreffend, erbringen, daß hier Hand in Hand gearbeitet wird. Die Personalvertretung verschließt sich zusätzliche gegenüber uns als Medium – nehmen wir zur Kenntnis.

Wir haben zwischenzeitlich auch Gespräche mit leitenden Vertretern der Arbeiterkammer Niederösterreich geführt. Wir wissen, daß arbeitsrechtliche Gepflogenheiten existieren, die gegen geltendes Recht verstoßen und dies betrifft doch alle Mitarbeiter des mobilen Pflegedienstes im HILFSWERK oder sollen wir davon ausgehen, daß beispielsweise die „Auslastungsquoten“, die auch laut Aussage des leitenden Juristen der NÖ AK DDr. MASSL eine Diskriminierung darstellen nur in begrenzen Gebieten Geltung haben? Das wäre dann ja noch schlimmer.

In einigen Punkten finden wir mit dem Betriebsrat also Übereinstimmungen was die Mißstände betrifft. Denn dieser veröffentlichte für die MitarbeiterInnen des NÖ Hilfswerkes in der Ausgabe Nr.: 2/2006 im Informationsblatt „Betriebsrat“ vom Niederösterreichischen Hilfswerk, neben dem Photo von Frau KREUZER auf Seite 2 unter der Headline „Überprüfung der Arbeitszeitaufzeichnungen“ wie folgt:

„Der Betriebsrat überprüft derzeit zentral und stichprobenartig die Arbeitszeitaufzeichnungen von einigen hundert MitarbeiterInnen von Februar/März 2006. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass häufig die Wochenendruhe, die Wochenruhe, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und andere Regelungen nicht oder nur teilweise eingehalten werden.“

Auf der Titelseite vom „Betriebsrat“ steht geschrieben „Jetzt ist er nicht mehr weit, der Sommer!“ – Der Sommer ist fast vorbei aber wir bürgen mit unserem Namen DER GLÖCKEL dafür, daß einigen Menschen noch sehr heiß werden wird … bis die Dienstnehmer des HILFSWERK zumindest das erhalten, was ihnen nach dem Gesetz zusteht, denn wie wurde es aus eigenen Reihen formuliert: „Wie kann eine überforderte Arbeiterin eine gute Leistung erbringen?“

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(22-09-06)

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